In der Versicherungsbranche ist Berater nicht gleich Berater. Schon hier, mit dem Status des Vermittlers, beginnen erste Probleme, wenn es um eine wirkliche Beratung geht.
Nur der Makler ist wirklich unabhängig und steht, sofern er es erklärt hat, ausdrücklich auf Seite es Mandanten. Schon die Industrie bedient sich in der Vermittlung des Maklers – hat er richtig beraten, ist die Versicherung passend gewählt – war die Beratung falsch, so ist er versichert.
Mehrfachagenten und besonders Ausschließlichkeitsvermittler haften nicht in dieser Art. Hier hat der Kunde die Firma, den Anbieter selbst also, im Haus – mit allen Konsequenzen.
Die sogenannten Pseudomakler, immer öfter anzutreffen, sind nur für eine begrenzte Zahl an Versicherern oder auch nur für einen Einzelnen tätig.
Schon deshalb ist es möglich, den Pseudomakler auch rechtlich zu belangen, sollte der Kunde Schadensersatz verlangen.
Ein Versicherungsvermittler eines großen Finanzdienstleisters warb in 2012 damit, als „unabhängiger Finanzoptimierer“ zu fungieren und handelte so nach außen als Makler.ie zum Beispiel die Gesundheitsangaben bei Beantragung einer Privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung die aus dem Vertrag hervorgehen, muss er einstehen „Verlängerter Arm-Urteil“)
Eine Kranken- und Krankentagegeldversicherung wurde per eigenem Antragsformulars abgeschlossen. Da laut Versichererangaben die Gesundheitsfragen vom Kunden nicht richtig beantwortet wurden, trat die Gesellschaft vom Vertrag zurück.
Der Kunde bestand allerdings auf einer Fortführung des Vertrags, da er schließlich nicht die Fragen des Versicherers, sondern die des Maklers beantwortet hatte, der sich als unabhängig bezeichnete. Daraus folgte, dass es keine falsch beantworteten Fragen gab, da diese scheinbar vom Makler gestellt wurden. Der Kunde bekam Recht.
Ehrlichkeit währt am längsten – wenn aber schon das Entree nicht stimmt…!
“Fachmakler für “biometrische Risiken“& Ruhestandsplanung