Wer fragt, erhält Antwort. Diese Mail hat mich gerade erreicht:
Sehr geehrter Herr Dietrich,
der Notlagentarif wurde am vergangenen Donnerstag im Gesetzesblatt verkündet. Er tritt damit am 1.8.2013 in Kraft.
Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, werden nach einem gesetzlich festgelegten Mahnverfahren in diesen Notlagentarif übergeleitet – unabhängig vom gewählten Tarif, d.h. auch vom Basistarif. Auch rückwirkend gelten sie von dem Zeitpunkt als im Notlagentarif versichert, zu dem ihr Vertrag ruhend gestellt wurde. Der Notlagentarif sieht ausschließlich Leistungen vor, die akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandeln. Deshalb sind die Versicherungsprämien wesentlich geringer und auch für die Betroffenen leichter bezahlbar. Bei Kindern und Jugendlichen werden auch Vorsorgeuntersuchungen bezahlt. Schwangere und Mütter werden ebenfalls betreut. Alterungsrückstellungen werden im Notlagentarif nicht aufgebaut. Der bisherige Versicherungsvertrag ruht, solange die Versicherten im Notlagentarif sind. Eine Rückkehr ist möglich, sobald die Rückstände eingezahlt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
- Pressereferentin -
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
“Fachmakler für “biometrische Risiken“& Ruhestandsplanung
Vergleich Private Krankenversicherung