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Enterbt und zur Zahlung verpflichtet.

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Es geht um 9.000,- €. Es hätte auch weit mehr, wie sonst bei den Kosten einer Pflegebedüftigkeit anfallend, sein können, den ein seit langer Zeit enterbter Sohn nun laut BGH Urteil zu zahlen hat. Der Vater, bereits verstorben, verstieß den Sohn  kurz nach dem 18. Lebensjahr. Das, so der BGH, wäre aber ausreichend an Zeit eine Erziehungsleistung zu unterstellen und damit tritt auch die Verpflichtung zur GenerationenvertragKostenübernahme ein. Die Richter stützen sich in ihrer Begründung unter anderem auf Paragraf 1611 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), in dem geklärt ist, wann die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung wegfällt oder eingeschränkt wird. Vor Jahren urteilte der BGH in einem ähnlichen Fall gegensätzlich. Hier waren es nur Monate, bis es zur Trennung vom damaligen Säugling kam.                                     (Quelle: Fotolia)

“Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.”

(Paragraf 1618a BGB)

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

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