Es ist nicht mehr nachvollziehbar. Immer wieder treffe ich im Rahmen meiner Tätigkeit auf deutsche Behörden, die Verbraucherschutz zur Aufgabe haben die die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen haben oder/und um Klarstellung von Bestimmung gebeten werden. In einem aktuellen Fall muss ich es wieder einmal erleben, dass das Engagement solcher Behörden sich zum Teil unter einem Mindestmaß, welches man annehmen sollte, bewegt.
Vor gut einem halben Jahr bat mich ein vor vielen Jahren versichert der Kunde um Hilfe. Er war während der Behandlung beim Zahnarzt (Zahnprophylaxe) mit Säure im Auge verletzt worden. Trotz mehrfacher, zum Teil auch schriftlicher Aufforderung gegenüber dem Zahnarzt, erhielt er keinerlei Beleg, dass dieses passiert ist und war damit nicht in der Lage, seine Interessen, sofern Folgeschäden eintreten würden, zu waren.
Der Arzt, daraufhin angesprochen, weigerte sich mit der Begründung, er müsse den „Unfallbericht“ erst mit dem Haftpflichtversicherer inhaltlich absprechen. Kaum zu glauben. Der Unfallhergang wird also erst nach Absprache mit dem Versicherer schriftlich fixiert und nicht zuvor, obwohl das ja eigentlich am Inhalt nicht ändern dürfte. Fakt ist, dass dem Geschädigten jeder Art Dokumente vorenthalten wurde.
Einige Tage später rief mich der betreuende Makler der Arztpraxis an und bestätigt mit die Aussage des Arztes. Er bestätigte, dass wir ein entsprechendes Schriftstück erhalten würden, er wisse nur nicht wann und auch nicht, was dann darin stehen würde. Das alles leider kann ich so schlimm und der Haftpflichtversicherer und die Interessen des Arztes gehen doch wohl vor.
Hut ab vor so viel Unverschämtheit.
Nun forderte ich, einen Umweg gehen wollend, die Patientenakte ein. Die steht zweifelsfrei dem Versicherten zu. Es wäre doch mal interessant, zu erfahren, ob dieser Vorfall dort eingetragen ist. Auch der Wortlaut wäre sehr interessant. Als die Bitte geäußert wurde folgte wie üblich die Verweigerung, das auszuhändigen. Man sehe noch keinen Bedarf darin und die Sache sei noch nicht abgeschlossen.
Was blieb? Die entsprechende Zahnärztekammer blieb. Ich wendete mich Hilfe suchend und den Vorgang schildernd an die entsprechende Ärztekammer des Bundeslandes. Statt dem Wunsch des Kunden, seinem Recht zu entsprechen, erhielt ich vom entsprechenden Geschäftsführer dieser Behörde einige E-Mail, die im Grunde inhaltlich mitteilte, dass ich abzuwarten hätte und mein kein Handlungsbedarf sehen würde. Allein das war schon eine Frechheit. Schlimmer noch, er hatte den behandelnden Arzt ungefragt und unerlaubt in CC gesetzt. Ich vermute, es handelt sich hier um gute Freunde.
Den Herrn Geschäftsführer wiederholt darauf hinweisen, dass sie um die Verletzung gesetzlich sicherte Reste geht, die er mit zu vertreten hat wiederholte er seine Mail dem Inhalt nach und wieder mit dem Arzt in CC.
Nach noch weiterem Hin und her erhielten wir dann doch irgendwann schlussendlich den Auszug der Patientenakte. Ein kurzer Eintrag, dass es zu einem Säurespritzer kam fand sich in wenigen Worten entsprechenden Datum.
Die Art und Weise nicht auf sich beruhen lassen, denn ich fühlte mich hier in meinen Rechten vom Geschäftsführer der Zahnärztekammer nicht richtig behandelt, mailte ihn wiederholt an, mir mitzuteilen, wie er denn zu diesem Verhalten käme. Mir ging es um den Datenschutz.
Trotz dreifacher Mail, die jeweils zeitnah geöffnet wurde (Autoreply) wurde mein Anliegen einfach ignoriert, als hätte ich niemals existiert.
Nun wandte ich mich an die entsprechende Datenschutzbehörde, in der Hoffnung, man würde hier helfen. Kaum zu glauben, welchen Aufwand eine Datenschutzbehörde treibt, dem Datenschutz zu entsprechen. Ich erhielt Mails, deren Inhalt mich dahingehend befragte ob man mir die zu erwartende Korrespondenz auch an meine Geschäftsadresse senden könne, das hätte man gerne zuvor gewusst, denn es ging ja um Datenschutz. Danach passierte lange gar nichts.
Nach Monaten dann schlussendlich ein Schreiben, welches die „Bemühungen“ der Behörde klar dokumentieren. Man teilte mir mit, dass die Zahnärztekammer nun zwischenzeitlich über zwei Monate in den eigenen Reihen nach dem entsprechenden Geschäftsführer, die nicht namentlich benannte, suchte und mir mitteilen möchte, dass diese nicht gibt.
Ich fasse also zusammen: die Behörde, übers Internet angesprochen, übergibt einem Geschäftsführer mit entsprechender Signatur, einer ausweisneden E-Mail mit der Endung der Bundeszahnärztekammer und dem Hinweis auf eine Homepage der Landeszahnärztekammer (was denn nun?) den Auftrag, meinem Anliegen zu begegnen. Dieser verstößt meines Erachtens gegen jede Art von Datenschutz und sieht es nicht als notwendig an, sich in irgendeiner Form zu positionieren, wenn er darufhin angesproche wird. Eingeschaltete Behörden nehmen dann nach Monaten zur Kenntnis, dass die Zahnärztekammer einen solchen Mitarbeiter dann wohl doch nicht hat – gemeint ist der eigene Geschäftsführer.
Ich denke, das ist ein Schuss in die Richtung, zu versuchen, ob ich es einfach aufgebe. Ich werde nun zwei Wege überdenken. Nochmals unter Benennung der Signatur, Firmenanschrift, E-Mail und anderen Daten werde ich die Anzeigen wiederholen. Sollte es wieder kein Ergebnis geben, trage ich mich mit dem Gedanken, die entsprechende Zahnärztekammer anzuzeigen, da sich von dort aus Menschen melden, die es gar nicht gibt, die aber mit dem Namen des Amtes tätig werden. Ich bin einmal gespannt, worauf das hinausläuft.
In die Erfahrung zeigt, dass der Verbraucherschutz, so meine Erfahrung auch mit der Bundesaufsichtsbehörde, über deren Verhalten ich bei der Anzeige von drei Verstößen in einer der nächsten Blockberichte schreiben werde, lediglich in den Zeitschriften zur Beruhigung der lesenden Bevölkerung zu existieren scheint. Seit vielen Jahren habe ich regelmäßig Fehlverhalten von Akteuren am Markt, wenn es um Beratung und Betreuung von Mandanten geht, gemeldet. Jedes Mal, gänzlich ohne Ausnahme, folgte Korrespondenz über längeren Zeitraum. Jedes Mal widersprachen sich die Inhalte von Brief zu Brief, auch musste ich mir anhören, dass man keine Zeit hätte und mir auch nicht glauben würde, obwohl die Informationen im Internet nachvollziehbarer war.
Wer in Deutschland lebt sollte grundsätzlich eine ordentliche Rechtsschutzversicherung unterhalten. So langsam sehe ich das als existenziell an. Die Behörden versprechen, handeln aber nicht. Schon aus diesem Grunde ist es besonders wichtig, auch auf das zu achten, was man vertraglich vereinbart, wenn es um die Wahl von Versicherungsschutz geht. Zukünftige Probleme schon im Vorfeld zu vermeiden, ist das Motto, um nicht auch in die endlose Schlange der mit Briefen ruhig gehaltenen Verbraucher eingeweiht zu werden.
Informationen zu den Inhalten von Verträgen zur Absicherung biometrischer Risiken sind im Downloadcenter zu erhalten. Neu ist auch eine Checkliste für die PKV. Frei von Versicherungsdeutsch, kurz in der Listung einer Sachverhalte und Hinweise, zur Prüfung, ob man gut beraten und versichert wurde oder nur Beitrag zahlt.
Interview im Sender “Wirtschaft TV”
Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.
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