Es geht um einen offenen Brief. Ein offener Brief zu den Beständen im Gesundheitssystem, von den Entscheidern schön geredet und grundsätzlich in Abläufen intransparent gehalten. Der Zwangsversicherte im gesetzlichen System hat zu zahlen, gemeint ist sein monatlicher Beitrag. Was mit dem Geld genau geschieht, bleibt ihm verborgen. Die Geldflüsse im System und damit auch die Mittelverwendung. Mitbestimmung gibt es nicht-grundsätzlich nicht! Politisch gewollt oder „nur“ geduldet?
Wer in Deutschland lebt und die rechtlichen verfolgt, dem ist bekannt, dass gleiche Delikte nicht gleich verurteilt werden. Verantwortung werden in selbstherrlicher Form übernommen, nicht aber getragen. Probleme werden nicht gelöst, man managed sie für den Nachfolger im Amt. Ein offener Brief kann zu mindestens die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung fördern – ich vermute es ist fast eine unendlich große Zahl von Briefen Sie noch geschrieben werden muss um auch alle Missstände einmal angesprochen zu haben.
Nun aber zum offenen Brief und dem einleitenden Text der Bürger Initiative e.V.
Sehr geehrter Herr Dietrich,
aufgrund unserer jetzt 25jährigen Erfahrung im System Gesundheit sehen wir uns veranlasst, in der Zukunft an die Entscheidungsträger in unserem Lande – dies sind Politiker, Experten und Verantwortliche der Selbstveraltung – mit offenen Briefen in sachlichen Darlegungen Einfluss zu nehmen. Dabei geht es uns nicht um einseitige Vorteilsnahme, sondern um die Zukunftssicherung der noch vorhandenen, exzellenten Ressourcen im Gesundheitswesen. Anbei erhalten Sie den ersten offenen Brief im Anhang.
1. Offener Brief:
Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer, MdL
Bayerische Staatskanzlei
Postfach 220011
80535 München
Herrn Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, MdB
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108 10117 Berlin
Herrn Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Justizpalast am Karlsplatz
80097 München
Frau Staatsministerin Melanie Huml, MdL
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Berlin / Augsburg, 29.07.2014
Betrifft: Korruption oder aktiver bzw. passiver Missbrauch im Gesundheitswesen?
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,
sehr geehrter Herr Minister Gröhe,
sehr geehrter Herr Minister Prof. Dr. Bausback,
sehr geehrte Frau Ministerin Huml,
dem Jubelschrei der AOK Bayern in einer Pressemitteilung der AOK vom 28.07.2014 zum bayrischen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der „Korruption“ im Gesundheitswesen, müssen wir eindeutig widersprechen.
Wir wissen, dass die meisten AOK-Mitarbeiter und Manager der gesetzlichen Krankenversicherungen bezogen auf Missbrauch im Glashaus sitzen und deshalb sollten diese besser nicht mit Steinen auf Dritte werfen. Wir verweisen hier auf die Intransparenz zum Gehaltsgefüge und sonstiger Vergütungen, das Verschieben von Managern auf sichere Positionen beim Medizinischen Dienst, die mehr oder minder starken Machtmissbräuche der gesetzlichen Krankenkassen insgesamt auf die Strukturen des Gesundheitswesens, die Vergütung der Berufsgruppen und Institutionen und die immer stärker reduzierte individuelle Versorgung, Behandlung, Betreuung der Bürger, Versicherten und Patienten usw.
Wir als Bürger und Vorstände der Bürger Initiative Gesundheit e.V. beobachten seit 1989 die wachsende willkürliche aktive oder passive – direkte oder indirekte – missbräuchliche Einflussnahme der gesetzlichen Krankenkassen auf die Bürger, Berufsgruppen und Institutionen.
Nach Wikipedia ist „Korruption“ im juristischen Sinne der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer bestimmten Funktion. Wir müssen uns dabei fragen: „Wo fängt der Missbrauch an und wo kann er geduldet werden?“ Ist die Einladung eines Mediziners zu einem Abendessen ein Missbrauch oder dient dieser Vorgang der Vertrauensbildung zwischen dem der einlädt und dem der sich einladen lässt? Ist die Annahme eines Kugelschreibers durch einen Therapeuten oder eine Pflegekraft bereits ein Missbrauch?
Kann die finanzielle Unterstützung der AOK zum ersten deutschen Pflegekongress 2014 in Berlin zusammen mit dem Springer Verlag als Sponsoren, als Missbrauch eingestuft werden? Kann die Einladung eines Parteigremiums – egal welcher Partei – durch eine Gruppe von Lobbyisten, wie dies in ganz Deutschland täglich passiert, als Missbrauch bezeichnet werden? Bedarf es eines AOK-Sommertreffs im Palast der Bundes-AOK in Berlin auf Kosten der Beitragszahler? Ist das Missbrauch?
Können die Nebenverdienste der Abgeordneten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene als Missbrauch durch die Geber oder des nehmenden Abgeordneten eingestuft werden? Ist die Bereitstellung von Finanzmitteln aus den Mitgliedsbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen für die Bewerbung der Bürger in Anzeigen, durch das Verschenken von T-Shirts, Getränkeflaschen für Fahrräder, durch Bandenwerbung in Sportstadien, realisiert von den unterschiedlichen Krankenkassen, ein Missbrauch oder bereits „Korruption“?
Der Tatbestand der „Korruption“ kann auch mit Vorteilsnahme bezeichnet werden. Ist also ein Versicherter der GKV automatisch dem Missbrauch unterlegen, wenn er von einer GKV ein Angebot für ein kostenloses Wellness-Wochenende annimmt? Ist das Treffen von Insidern des Gesundheitswesens auf Informationsveranstaltungen oder parlamentarischen Abenden überall in Deutschland, bei denen von einem Veranstalter eingeladen wird oder die kostenlose Teilnahme ermöglicht wird, ein Missbrauch? Diesbezüglich wäre es sinnvoll, die Abwicklungen des jährlichen Hauptstadtkongresses und anderer Kongresse dezidiert unter die Lupe zu nehmen.
Können die Mitglieder der Berufsgruppen im Gesundheitswesen, wie Mediziner, Therapeuten, Apotheker, Pflegekräfte usw., grundsätzlich und sehr häufig als „korrupt“ von den gesetzlichen Krankenkassen diffamiert werden oder ist dieses Verhalten der Krankenkassen nicht bereits ein Missbrauch von Macht und Funktion und somit eine offene Art von „Korruption“?
Ich, Wolfram-Arnim Candidus, stelle mir die Frage: „Ist das Erstellen und Versenden von Informationsbroschüren der AOK oder anderer gesetzlicher Krankenkassen mit eindeutigem Werbehintergrund bereits ein Missbrauch von Macht? Dies gilt auch für die ausufernde Anzahl von Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie Sendungen im Radio und Fernsehen.
In der Zusammenfassung bedeutet für die Bürger Initiative Gesundheit e.V., dass der bayrische Gesetzentwurf zur Bekämpfung der „Korruption“ im Gesundheitswesen, wenn er denn schon realisiert werden soll, auch die Tatbestände der strafrechtlichen Lücken zum Verhalten der gesetzlichen Krankenkassen umfassen muss.
Ja, wir schlagen diesbezüglich vor: „Wenn zu der Thematik „Korruption“ oder Missbrauch von Macht oder Funktionen neue Gesetze verabschiedet werden sollen, dass diese dann das gesamte Spektrum des möglichen Missbrauchs in allen Bereichen unserer Gesellschaft umfassen sollten.“
Deshalb ist unsere Empfehlung, das bestehende Gesetzesvorhaben auf dem Altar des Unnötigen zu verbrennen und als Ersatz dafür sich den wirklich dringenden strukturellen Gegebenheiten und Notwendigkeiten des Gesundheitssystems zu widmen.
Dabei sollte im Sinne der Wähler und dies sind alle Bürger, ohne Gesetze aber durch eine verschärfte Kontrolle und Transparenz vor Allem auch gegen die Art eines offenen Missbrauchs der gesetzlichen Krankenkassen Einhalt geboten werden.
Die Bürger Initiative Gesundheit e.V. wird diese Thematik weiter kritisch begleiten und entsprechende Reaktionen aller Verantwortlichen einfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram-Arnim Candidus
im Namen des Bundesvorstandes der
Bürger Initiative Gesundheit e.V.
(freigegeben zur Veröffentlichung)
——————————————————————————–
Letzte Beiträge
- PKV und Beihilfe. Schafft Beamte ab.
- Hallesche Unisex NK Anpassungen
- Noch immer Gezerre um das Tarifwechselrecht
- Bagatellen im Wartezimmer
- VVG § 41 – aber richtig bitte.
- Einnahmen – Einkünfte. Falsche Beitragsforderungen
- Unabhängige Patientenberatung – Jahresbericht
- Verbot der Alternativmedizin ! ?
- Berufsunfähigkeitsversicherung verliert an Bedeutung?
- Beitragszahlende Marionetten – GKV und Staatshaushalt