Es ist kaum zu glauben, womit geworben wird. Immer wieder taucht ungefragt ein Inserat eines Beitragsoptimierers auf, der sich als Experte verkauft und darauf verweist, dass Beiträge in der PKV zukünftig weiter steigen werden. In der GKV ist es nicht anders. Seit den siebziger Jahren über 1140 % Beitragsanpassungen zu verzeichnen. Ein Tarifwechsel ist hier nicht möglich – daher kein Geld zu verdienen.
Wer sich durch dieses Wissen als Experte begründet wissen möchte, kann definitiv keiner sein. Dass steigende Kosten auch steigende Preise für Versicherungsschutz nach sich ziehen, weiß jedes Kind bereits im Schulalter. Viele interessanter ist das Versprechen, man würde die Beiträge senken bei gleichen Leistungen.
Betrachten wir die Wortwahl, so stellt sich das hier dargestellte Expertentum erneut grundsätzlich infrage.
Der Beitrag, der zu erbringen ist, ein gestecktes Ziel zu erreichen, setzt sich im Fall der Privaten Krankenversicherung aus dem Preis für den Versicherungsschutz und die Dinge zusammen, die man dann doch selbst zahlt, weil sie nicht versichert sind (Wikipedia).
Grundsätzlich gilt, dass bei einem Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft der Versicherer nichts zu verschenken hat. Er wird gleiche Leistungen oder auch Mehrleistungen nicht für weniger Geld anbieten. Logisch!
Ein Tarifwechsel ist grundsätzlich mit Leistungsminderungen einhergehend. Es gibt keine zwei gleichen Tarife am Markt.
Von der hier werbenden Firma liegen mir mehrere vertragliche Vereinbarungen mit Versicherten vor. Eine sehr stattliche Summe wurde dafür verlangt, die Selbstbeteiligung zu erhöhen. Der Tarif selbst blieb derselbe. Die Versicherte hat sich demnach mit viel Geld eine schlechtere Versicherungsleistung eingekauft. Der Versicherungsschutz beginnt erst nach einer höheren Zuzahlung aus eigener Tasche und ist laut BGH Rechtsprechung nicht als Tarifwechsel zu verzeichnen.
Das Tarif-Wechselrecht nach § 204 VVG ist ein verbrieftes Recht des Versicherten und sollte grundsätzlich nicht in der Rechnungslegung bei Tarifwechsel durch einen Dienstleister auf die erzielte Preisdifferenz ausgerichtet sein. Diese Dienstleistung sollte und kann nur auf einer festen Honorarvereinbarung in realisiert werden. Sind wir nicht alle schlussendlich Verbraucher?
Zudem ist auf eine detailgetreue Protokollierung zu achten. PKV Tarife haben alle über 900 Detailmerkmale. Sofern mir nach einem solchen Tarifwechsel die Beratungsdokumente zur Verfügung gestellt wurden, es solche überhaupt gab, belegte sich immer wieder, dass die Vergleiche sich auf nur sehr wenige Sachverhalte ausrichteten. Eine fachliche inhaltlich ausgerichtete Beurteilung vorher/ nachher war nicht möglich.
Der Versicherte kauft eine Katze im Sack. Der Preis wurde gesenkt und der Beitrag stieg um die Summe der Risiken der Selbstzahlung für nicht mehr vorhanden Versicherungsschutz – möglicherweise unbegrenzt.
In diesem “Spiel” gewinnt niemand, denn wechselt z.T. viel Geld den Besitzer.
Zur inhaltlichen Prüfung von Versicherungsschutz habe ich bei mir im Downloadcenter Leitfäden und Checklisten hinterlegt. Diese kann man sogar kostenfrei nutzen!
Interview zur beruflichen Überzeugung
Existenzielle Risiken, wie die Krankenversicherung, die Arbeitskraft und die Pflegekostenzusatzversicherung, abzusichern, ist unser Fachgebiet.
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