Es war am Wochenende – ich erhielt einen Link per Mail, der mich zu einem Artikel führte, publiziert Mitte Januar diesen Jahres. Der Verfasser des Artikels sprach von einem Kesseltreiben gegen Tarifoptimierer. Er begründete dieses Kesseltreiben damit, dass einem seiner Kollegen, gemeint ist ein Tarifoptimierer am Markt, unterstellt werden würde, die Ängste von Privatversicherten zu schüren. Dieser hatte eine Beitragserhöhung der AXA Krankenversicherung in Höhe von 50 % in pauschalierter Form am Markt kommuniziert. Der Versicherer teilte dem entgegen mit, dass der Großteil der Tarife auch in 2014 stabil bleiben würde. Diese Anpassung treffen nur sehr einige wenige der Verträge.
Ich denke, dass diese in meinen Augen höchst umstrittene Dienstleistung sich nicht und ausschließlich auf diesem Vorfall begründet.
Seit einigen Jahren werde ich immer wieder darum gebeten, einem Versicherten Tarifwechseloptionen aufzuzeigen. Sehr oft legen die Interessenten mir bereits erhaltene Angebote dieser Optimierer vor.
Alle haben eins gemeinsam-ganz ohne jede Ausnahme: die sich mit dem Tarifwechsel verändernden inhaltlichen Leistung des Vertrages werden nur ausschnittsweise und für mein Dafürhalten nicht in de existenziell wichtigen Bereichen abgebildet. Man verkauft eine Katze im Sack
Ich behaupte, dass der Großteil dieser Anbieter lediglich eine möglichst große Differenz der Preises vorher/nachher im Auge hat. Ich denke, man verfolgt damit das eigene Interesse, möglichst hohe Rechnungen stellen zu können. Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren, wenn einer der Anbieter sich dazu bereit erklärt auf Augenhöhe des Gespräch zu führen und dokumentiert, wie ausführlich eher und auch mit wessen Hilfe, die veränderten Leistung dokumentiert
Ein Tarifoptimierer auf diesen Sachverhalt der mangelhaften Protokollierung angesprochen, bekam ich zu hören, dass doch die wichtigen Leistungen alle gleich blieben und die, die sich verändern würden, doch nicht so wesentlich sind.
Was aber ist eine wichtige Leistung und in wessen Augen wird das beurteilt?
Nehmen wir doch ein einfaches Beispiel. Wir haben Urlaubszeit. Fragt man im Bekanntenkreis nach, welche Assoziationen die Bekannten haben, wenn sie beispielsweise an das Reiseland Italien denken, so wird die Bandbreite der Antworten von Pizza über Rotwein, über Mittelmeer, über Strand und viele andere Dinge gehen. Was davon ist wichtig? Bei jedem ist es etwas anderes.
Wie wichtig eine Bestimmung für einen Menschen ist, kann nur dieser selbst entscheiden. Die Entscheidung beruht immer und ausschließlich, wenn sie nachhaltig getroffen werden soll, auf Hintergrundwissen, was der zu beurteilenden Sachverhalt im Fall einer Leistungsinanspruchnahme bedeuten würde.
Entschieden hat das in der Regel doch nicht der Kunde, sondern der Optimierer – mit wessen Augen und in wessen Sinne?
Grundsätzlich gilt: ein Kunde kann zum Zeitpunkt einer Entscheidung nur das beurteilen, was ihm bekannt ist.
Damit wird deutlich, dass der Interessent den Angaben und Ausführung des Vermittlers in der Regel folgt – dieser also das Ruder in der Hand hat, was wichtig ist und was nicht.
Ich behaupte, dass ein sehr großes Maß derer, die einen Tarifwechsel realisierten, dieses nicht getan hätten, wüssten sie in der Gesamtheit, was sich verändert hat. Immer wieder wird mithilfe von Software protokolliert, obwohl diese in den Fußnoten den Hinweis führen: „ohne Gewähr” und voreinstellbar sind.
Bedenken wir, dass die Preisdifferenz als Berechnungsgrundlage eine Momentaufnahme ist, die veränderten Leistung aber dauerhaft bleiben und den Versicherungsschutz für zukünftige Dinge meist an vielen Punkten verringerten. Selbstzahlung werden damit zum finanziellen Risiko und stehen in keinem akzeptablen Verhältnis zum gesenkten Preis.
Wer einen Tarifwechsel überdenkt, sollte sich inhaltlich ausführlich über die markanten Punkte eines solchen Vertrages informieren. Was als markant gilt, entscheidet der versicherte aus der Gesamtheit der hintergründig erläuterten Bestimmungen. Oftmals macht es mehr Sinn, eine Selbstbeteiligung zu erhöhen, denn diese begrenzt dann im Leistungsfall den maximalen Schaden, der finanziell zu bestreiten ist.
Fehlende Leistung begründen meist höhere Beträge deren Finanzierung dann oft nicht möglich ist.
Achtung! Die Erhöhung einer Selbstbeteiligung ist laut BGH-Urteil kein Tarifwechsel. Ich bringe das hier in aller Deutlichkeit, da ich bereits Verträge sah, die auch das in Rechnung stellten und es sich dabei um Anbieter handelt, die sich offen als seriös betrachten.
Gern analysiere ich Tarife, zu denen mithilfe dieser Dienstleister gewechselt wurde, um die mit gekauften Risiken aufzeigen und, sofern nicht ordentlich protokolliert würde, unter anderem auch gerichtliche Auseinandersetzung vorzubereiten.
Warum mir das so wichtig ist? Ich behaupte, dass mit dieser Art der Dienstleistung in den nächsten Jahren der Ruf der PKV enorm leiden wird – leiden, weil die Politik nicht handelt, die PKV Anbieter immer noch nicht ausreichend dazugelernt haben und viele Kollegen im Grunde zu faul sind sich fortzubilden.
Statt preislich orientierte Kaufentscheidung mit schönen Worten rhetorischer untermalt anzuschieben, sollte man sich spezialisieren und fachlich weiterbilden, Alleinstellungsmerkmale auszuprägen. In diesem Geschäft, so empfinde ich es, gewinnt nur der Dienstleister.
Interview zur beruflichen Überzeugung
Existenzielle Risiken, wie die Krankenversicherung, die Arbeitskraft und die Pflegekostenzusatzversicherung, abzusichern, ist unser Fachgebiet.