Am 12. September 2014 erschien bei Geldtipps ein Artikel, der davor warnt, und überlegt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, ist man Ehepartner von Beamten.
Ich denke mir, vor unüberlegtem Handeln muss grundsätzlich gewarnt werden. Die Überschrift scheint also nicht wirklich gelungen.
Es geht um eine alte Thematik, die von Staatswegen nicht wirklich geregelt ist, so meine Meinung. Viele Ehefrauen von Beamten nutzen bei Wegfall ihrer Krankenversicherungspflicht (Beihilfefähigkeit) die Möglichkeit in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Mit der Wiederaufnahme einer Tätigkeit in späteren Jahren fällt die beiden Zweck der Wechsel in die GKV steht wieder an.
Ein mögliches Problem, begründet durch die PKV Versicherungszeit, könnte sein, dass eine spätere Zugehörigkeit zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR), damit entfalten könnte. Gesetzlich ist geregelt, dass die, die in der zweiten Hälfte der Lebensarbeitszeit zu 90 Prozent Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung waren, in den Kreis der Krankenversicherung für Rentner aufgenommen werden können. Je nach Dauer der P K V Versicherung wird diese vor Versicherungszeit möglicherweise nicht mehr erfüllt.
Die Krankenversicherung der Rentner mindert die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter. Freiwillig dort versicherte Rentner zahlen Beiträge auf weit mehr Einkunftsarten, sofern vorhanden. Dazu zählen nicht nur die eigene Rente, sondern auch alle anderen Einkünfte aus Kapitalerträgen, also auch Mieteinnahmen. Wer über diese Einkünfte verfügt, sieht sich explodierenden Beiträgen in der GKV gegenübergestellt.
Leider findet sich in dem Artikel ein grundsätzlich falscher Sachverhalt, wenn es um die Darstellung der Beiträge in der PKV gibt. Findet sich doch dort der Satz, „steigt der Versicherungsbeitrag zum Beispiel wegen chronischer Erkrankung stark an(…..)“.
Ich denke auch einem Berichterstatter/Reporter sollten die Grundlagen der PKV-Kalkulation bekannt sein. Selten las ich soviel Dummheit. Möglicherweise meinte der Verfasser, dass es keinen Sinn macht, sich PKV zu versichern, wenn ein Risikozuschlag für eine voraussichtlich nicht wieder abheilende Erkrankung ein gewisses Maß gegenüber dem Gesamtbetrag überschreitet. Über die Jahre wird ein solcher Zuschlag im selben Maße angepasst wie der Beitrag auch. Die Summe beider Beiträge und deren Anpassung führen sehr oft zuzumuten Beiträgen im Alter.
Diese Tatsache gehört in die PKV-Beratung hinein – die Beratung eines Fachmaklers, der beurteilen sollte, ob eine solche Erkrankung vorübergehend ist oder dauerhaft bleiben wird.
Wenden wir uns doch einfach mal einer ganz anderen Problematik zu, einer Problematik, die hausgemacht ist, wenn es um staatliche Regelungen geht.
Vor vielen Jahren erlebte ich es, ich vermittelte die Betroffene auch an “frontal 21″, die dann dort ein anonymes Interview geben konnte.
Die Dame war in frühen Jahren mit einem Beamten verheiratet worden und zog drei Kinder. Nicht erwerbstätig, also versicherungsfrei und damit der Lage, sich in der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe zu versichern, wechselte sie mit ihrem Mann in die PKV-Teilkosten Versicherung.
Das Problem begann, als der Mann verstarb. Die Beihilfe fiel weg und der Preis des Versicherungsschutzes verdreifachte sich über Nacht.
Der Wegfall der Beihilfe ist kein Problem der PKV, diese hat es nicht geregelt. Es ist der Staat, der den Müttern der Kinder seiner Beamten dieses Problem „einfach mal so“ überlässt.
Die Rechnung aber soll die PKV tragen. Im vorliegenden Fall wurde mir ein sehr großer Stapel Papier übergeben, der die gesamte Korrespondenz der Betroffenen mit den entsprechenden Ministerien und Medien belegte.
Erschreckend war, dass die zum Teil auch heute noch handelnden Personen im Gesundheitswesen und Parteien lediglich achselzuckend antworten, dokumentierten, dass es ein staatliches Problem sei, welches aber nicht gelöst ist.
Weit verurteilenswerter erachte ich es, dass man der Dame keine Hilfe anbot, lediglich mitteilte, man könne die Sache ja veröffentlichen, denn die böse PKV sei er war mal wieder unbezahlbar. Insbesondere ein Herr, der selbst im Ressort Gesundheit einer der heute mitbestimmen Parteien tätig ist, selbst PKV versichert ist, äußerte sich ausschließlich in dieser gegen die PKV ausgerichteten Wortwahl.
Sofern Beihilfe mit dem Tod des Ehepartners wegfällt, hier keine anderen staatlichen Lösungen gefunden werden, gilt es zu überlegen, ob ein Wechsel in die PKV wirklich Sinn macht. Bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, beispielsweise zugunsten der Familie, sollte man den Weg zurück in die GKV Auge behalten. Es droht sonst mit dem Ableben des Partners der „gesetzlich geregelte hohe PKV Beitrag“.
Der diesen Blog Artikel zugrunde liegende Bericht belegt meiner Meinung nach einmal wieder, dass die Berichterstattung in der Presse eher einseitig und nicht wirklich immer kompetent ist, /erscheint.
Die Wahl des richtigen Systems zur Absicherung der Kosten bei Unfall/Erkrankung ist eine Wahl nach finanziellen Aspekten. Gemeint ist nicht der Preis des Versicherungsschutzes GKV/PKV, sondern was man mit diesen Preis erwirbt. Sind Leistungen für den Versicherten individuell greifbar/planbar oder unterliegen sie anderen Interessen, wie denen der “Wirtschaftlichkeit” eines Systems.
Das Prinzip Hoffnung, im SGB V, § 2 nach lesbar, denn die Leistungsgrundlagen sind schwammig und nicht einklagbar, stehen einem Vertragssystem gegenüber.
Stellen sich einfach mal vor, die Inhalte beider möglich zu wählenden Absicherungen wären gleich. Ich meine damit, dass die Leistungen in der GKV gleich der PKV wären, stellt man nun auch noch zur Überlegung, dass wir auch unterstellen, die Beiträge wären gleich, wer würde „Prinzip Hoffnung” dem Vertragssystem wirklich vorziehen?
Die Behauptung, die PKV sein Alter schnell unbezahlbar, hat sich als Märchen herausgestellt. Wer sich umfassend informiert, wird eine entsprechende Studie auf wissenschaftlich hohem Niveau finden, die das mehr als nur eindeutig belegt.
Unabhängige Informationen, frei von Polemik, Werbung oder nur halb ausgeführten Recherchen, zu den Systemimmanenten Unterschieden der Systeme, finden Sie bei mir schriftlicher Form im Downloadcenter. Eine persönliche Beratung/individuelles Gespräch, ob die PKV für Sie passt, biete ich zudem an. Nicht wirklich selten zeigte sich, dass ein Interessent dann doch er in der GKV bleiben sollte. Die PKV basiert auf einem Vertragsrecht und das begründet bestimmte Einsichten und Verhaltensweisen eines dort Versicherten.
Interview zur beruflichen Überzeugung
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