Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Mehrkostenbeteiligung für stationäre Einrichtungen. Daraus folgt, wenn eine vom Versicherten selbstgewählte Einrichtung teurer ist, als die, die der Kostenträger vorgibt, vorgegebene, entfällt der Erstattungsanspruch vollständig.
Die Erstattung eines Differenzbetrages ist nicht zulässig.
Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Fällen am 07.05.2013 in Kassel entschieden.
Damit ist zwar das Recht auf Selbstbestimmung im Grunde danach verletzt aber welches Recht hat ein GKV-Versicherter eigentlich?
Jede Leistung des Sozialgesetzbuches V ist „ungreifbar“ eingeschränkt, wertet man die Formulierung „Zweckmäßig, wirtschaftlich und angemessen, das notwendige Maß nicht übersteigend“.
Die „Medizinische Notwendigkeit“ ist per BGH Urteil nicht vom Arzt und nicht vom Kostenträger allein zu entscheiden. Ich empfinde diese Einschränkung aber als eine Eingriff in diesen Beschluss, den die Empfehlung, wo man behandelt werden soll / muss, um Kostenerstattung zu bekommen, begründet sich auf der Einschätzung der „Med. Notwendigkeit“, dann also die Einschätzung eines angestellten Amtsarztes des Kostenträgers – oder nicht?
Sieht man die Einschätzungen, insbesondere die des MDK, so wird klar, dass diese definitiv nicht „sicher“ sind, sondern eben nur Einschätzungen. Immer wieder wird geklagt und dann auch Recht gegen diese Entscheidungen gegeben.
Der Menschen, sein „Wert“ und seine Entfaltung werden immer weiter reduziert (Fallpauschalen; Rabattverträge, Behandlungsvorgaben, lange Bearbeitungszeiten und Wartezeiten).
Gesichert, festgeschrieben und auch staatlich kontrolliert sind die Beitragszahlungen und Säumniszuschläge.
Wer (festgeschriebenes) nimmt, sollte (berechenbares) auch geben. Sind wir denn alle in der GKV nur zahlende Marionetten?
Nicht auszudenken, käme die Bürgerversicherung. Weg von der PKV wäre eine Zuwendung zur PKV, denn jeder hätte dann Bedarf an klar berechenbaren und einschätzbaren Leistungen, dieser benötigt aber wohl nur eingeschränkt, wenn überhaupt, bekäme. Die Zweiklassenmedizin würde sich weiter festigen – “Dank”§ der Kurzsichtigkeit der Politik.
“Fachmakler für “biometrische Risiken“& Ruhestandsplanung