Mal wieder wurde ungefragt geworben. Geworben für Krankenversicherungsschutz, begleitet von einigen wenigen Angaben wohl klingender Werbung und möglichst geringerem Preis. Geringe Preise begründen meist hohe Beiträge, wie die Grafik hier verdeutlicht.
Was war passiert? Wie morgens üblich, informierte ich mich im Internet über das Tagesgeschehen und „studierte“ einige Tageszeitschriften, mir einen Überblick verschaffen zu können. Es dauerte nicht lange und eine in sich blinkende Werbeanzeige drängte sich auf. Es ging um Krankenversicherungsschutz. HUK Coburg warb mit niedrigen Preisen und dem Status eines Privatpatienten, entschuldigen Sie bitte, des privat Versicherten, denn beides ist nicht grundsätzlich deckungsgleich.
Die in diesen Werbungen üblichen Kontaktformulare füllte ich kurz aus-viele Angaben wurden nicht verlangt.
Wie in der Eingabemaske zu sehen war geht es um ein individuelles Angebot mir gegenüber. Aus Erfahrung klug, denn vor Jahren gab es diese Korrespondenz bereits, vermerkte ich sofort, dass ich nur dann ein solches Angebot wünsche, wenn die Vertragsinhalte eine Leistung auf GKV Niveau begründen, gern auch darüber. Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Gehört die HUK, besser der dort tätige Mitarbeiter, zu den Vorteilsnehmern? Bilden sich bitte Ihre eigene Meinung!
Geschätzte zehn Tage später erhielt ich dann Post vom Anbieter. Ich erhielt mein „persönliches“ Angebot. Wäre mir das so nicht recht, würde ich mich doch einmal melden, man würde mich gern fair und kompetent (!) beraten. Ich denke, ich werde dieses Angebot in Anspruch nehmen und dann hier weiter berichten.
Nun aber vorab zu dem, was bereits vorliegt.
Ambulant:
Im beiliegenden Produktionsinformationsblatt wird Tarif “E” ausgewiesen. Die kurze Beschreibung beginnt mit der möglichen Wahl des Selbstbehaltes, der verschiedene Stufen ermöglicht. Darauf folgend wird ganz klar unterstrichen, dass ich Privatpatient beim Arzt sein werde, würde ich mich hier versichern. 100 % Erstattung wenn ich bei einem Arzt für Allgemeinmedizin zu Beginn einer Behandlung vorspreche. Es gibt hier also ein Primärarztprinzip.
Ist das gleich oder höherwertiger als die GKV?
Der Bereich der verordneten Arznei-und Heilmittel ist zu 80 % bis insgesamt 2500 € pro Kalenderjahr versichert. Wähle ich Generika, steigt die Erstattung um 10 % auf insgesamt 90%. Ein erster Hinweis auf die Höchstsätze findet sich hier, die ich in dem Passus mit dem Hinweis auf das Primärarztprinzip grundsätzlich vermisste.
Bei den Hilfsmitteln gibt es eine Erstattung von 80 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1200 € pro Hilfsmittel. Ein Krankenfahrstuhl (gegebenenfalls inklusive Zubehör und Antrieb) ist in der Erstattung auf 1500 € begrenzt. Wer die Kosten eines solchen Hilfsmittels kennt, wird hier sicherlich kommentarlos den Kopf schütteln. Liegt der Rechnungsbetrag darüber und wurde das Hilfsmittelbeinen der Kooperationspartner bezogen werden 90 % erstattet (gilt nicht für den Krankenfahrstuhl).
Es folgt ein Passus über Sehhilfen bis zum Rechnungsbetrag von 100 € innerhalb von zwei Kalenderjahren-Reparaturkosten einschließlich. Wieder wird von einer Erhöhung der Erstattung gesprochen, sofern man einen Kooperationspartner im Bezug wählt. Das Thema Lasik-Operation ist mit einem Zuschuss von 200 € pro Auge beinhaltet.
Stationär:
Im Krankenhaus werden allgemeine Krankenhausleistungen zu 100 % erstattet. Gebührenordnung? In dem für mich individuell gemachten Angebot spricht man dann noch von Schwangerschaft und Entbindung! Stationäre Psychotherapie ist bis zu 30 Behandlungstagen versichert. Ernsthaft erkranken sollte man demnach nicht, denn das ist in meinen Augen eine Sparpackung, betrachte ich Versicherungsfälle, die ich leider regelmäßig erleben muss, in denen Menschen psychischer Dauerbelastung ausgesetzt waren und erkrankten und über Jahre behandelt werden mußten. Auch hier möchte ich an das vorab geäußerte GKV Niveau erinnern!
Zahnarzt:
Ganz wichtig scheint immer wieder der Passus Privatpatient zu sein, der sich hier gleich zu Beginn findet. 100 % der Aufwendungen der zahnärztlichen Behandlung werden erstattet. Gebührenordnung? Neben den wiederkehrenden Hinweis auf Erstattungserhöhung bei Bezug über Vertragspartner finden sich auch eine Begrenzungen, die sogenannte Zahnstaffel.
Ende des Produktion Informationsblattes.
In der Folge der schriftlich zugesendeten Angaben wird dann der Preis benannt. Ganz ohne jede Tagegeldabsicherung (individuelles Angebot!) kostet der Tarif 382,83 €. Der Preis liegt gut 100 € über meinem jetzigen Versicherungsschutz – sogar ohne Verdienstausfallabsicherung. Es folgen einige Hinweise grundsätzlicher Natur zum Thema Versicherungsschutz. Einige Seiten später finden sich schlussendlich die Vertragsinhalte im Kleingedruckten.
Fazit:
Trotz klarem Hinweis auf den erwarteten Versicherungsschutz im erbetenen Angebot (GKV Niveau) wird keinerlei Bezug auf die Inhalte der gesetzlichen Krankenversicherung genommen. Es wird einfach stur nach Prinzip 08/15 angeboten und mit schönen Worten begleitend geworben, scheint mir. Man sei Privatpatient beim Arzt, hätte aber ein Primärarztsystem zu beachten! Stationäre Behandlungen sind auf die Höchstsätze begrenzt. Minimal-invasive Eingriffe (Operation) liegen in Ihrer Kostenstruktur heute schon oft empfindlich darüber – wie wird es in 20 Jahren aussehen?
Die Leistungen für Hilfsmittel sind grundsätzlich begrenzt. Auch hier möchte ich an meine Vorgabe in Bezug auf die Leistung der GKV hinweisen, diesen Vertragsinhaltinhalt zu beurteilen.
In den heutigen Zeiten, unter anderem geprägt von einer ständigen Zunahme von depressiven Krankheitsbildern, die in ihrer Weiterführung einer medizinischen Behandlung zwingend notwendig bedürfen, die oft über längere Zeiträume geht, können die nicht vorhandenen Leistungen der Psychotherapie im ambulanten Bereich in keiner Form akzeptiert werden, meine ich. Zudem sind Leistungen im stationären Bereich, auch noch auf 30 Tage begrenzt, eher als Hohn gegenüber dem Versicherten in meinen Augen zu werten.
Die Unterbringung im Krankenhaus ist nicht nur, wenn es um ärztliche Leistung geht, auf den Höchstsätze begrenzt, sondern ist auch noch an die Bundespflegesatzverordnung, das Krankenhausentgeltgesetz und die Fallpauschale gebunden, so dass ich nicht wirklich den Unterschied vom GKV Patienten zum Privatpatienten erkennen kann. Es scheint hier der einzige Punkt zu sein der die Augenhöhe der GKV erreicht, definitiv aber nicht besser ist.
Die Notwendigkeit einer Anschlussheilbehandlung nach den Behandlungen der Akutmedizin steigt in Deutschland ständig an. Im Sozialgesetzbuch V findet sich eine Auflistung, die sofern eine bestimmte Diagnose gestellt wurde, eine solche Behandlung grundsätzlich versichert. Der Anbieter hier definiert eine Leistungszusage bei „schweren“ Erkrankungen. Wer definiert schwer und wo beginnt schwer?
Weitere Rehamaßnahmen in Abgrenzung zur AHB, sind nicht versichert, dasselbe gilt für Entziehungsmaßnahmen, die auch in den Bereich der Psychotherapie hinein gehören.
Eine Krankenhausersatzpflege ist bei 24 stündiger Überwachung aufgrund künstlicher Beatmung versichert-Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung entfallen. Im Bereich “Transport” findet sich nicht allzu viel. Sogar die Erstversorgung nach Unfall ist bereits eingeschränkt.
Diese von mir hier gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn es gäbe noch vieles mehr zu beleuchten und mitzuteilen. Ich beziehe mich auf meinen Angaben auf einklagbares Vertragsrecht: vorhanden/nicht vorhanden und komme persönlich zu dem Ergebnis, dass man sich die HUK Coburg wirklich leisten können muss. Privat versichert zu sein ist nicht gleich, auch Privatpatient zu sein.
Versicherungsschutz ist in meinen Augen ist eine Worst-case Fall Versicherung, die vor existenziellen Risiken im Leistungsfall zu schützen hat. Die Tragweite einer Begrenzung in einer Vertragsleistung ist fast nie wirklich zuvor in Ihre Folgen absehbar und zeigt sich erst in einem solchen Leistungsfall. Daher vertrete ich die Meinung, wenn es um eine Preisgestaltung geht, die niemals ein Anreiz zum Wechsel in eine PKV sein darf, dass eine höhere Selbstbeteiligung unter Berücksichtigung einer vollständigen und unbegrenzten Leistungsinanspruchnahme im Leistungsfall weit höher zu datieren ist, als eine geringere Selbstbeteiligung, begleitet von vielen Einschränkungen und nicht versicherten Leistungen, den Preis attraktiv gering zu halten. In meinem Versicherungsschutz gibt es diese Begrenzungen nicht. Der Preis, den ich monatlich zahle ist, wie schon erwähnt gut 100 € günstiger, und meine maximale Zuzahlung auf die SB begrenzt.
Betrachten Sie die oben genannte Grafik unter dem Aspekt, was in dem Preis, der für eine solche Versicherung im Monat zu zahlen ist, auch versichert ist. Bedenken Sie bitte auch, wie hoch ihr Aufwand sein könnte, den Sie zudem zu leisten haben, wenn sie eine Leistung benötigen, die entweder nicht oder nur stark begrenzt versichert ist. Mit Augenhöhe der GKV hat dieser Versicherungsschutz in meinen Augen grundsätzlich nichts zu tun. Warten wir auf die Argumentation des Sachbearbeiters, den ich kurzfristig beabsichtige anzusprechen.
Es ist schon als sehr „interessant“ zu werten, dass wir hier Platz 1 des Ratings der Stiftung Warentest vorgefunden haben. Beachten Sie bitte, dass weder ein Ausschließlichkeitsverkäufer, wie der, der hier ein Angebot machte und auch Stiftung Warentest keinerlei Haftung gegenüber ihrer getätigen Aussage tragen. Erschreckend ist, dass der Gesetzgeber die Verantwortung für gekauften Versicherungsschutz und auch deren Einschränkung, die zu Nachteilen führen können, dem Versicherten zuspricht. Wer von den Verbrauchern draußen am Markt, leider gilt das auch für viele Vermittler in dieser Branche, ist in der Lage die Komplexität eines solchen Vertrages, insbesondere auf rechtliche Relevanz hin, zu prüfen und sich ein Bild von den möglichen, tatsächlichen Kosten im Leistungsfall zu machen? Alles in Versicherungsdeutsch gehalten? Ein Vertrag der privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich in der lebensbegleitenden Funktion zu wählen-natürlich ausschließlich nach vertraglichen Inhalten und nicht nach dem Preis. Werbung versichert nicht – es sind Vertragsinhalte. Das Verhalten ist gleich dem, was ich vor 3 Jahren erlebt. Nicht hat sich geändert.
Interview im Sender “Wirtschaft TV”
Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.
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