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Fachgerechte Schmerztherapie und Realität in Rabattverträgen

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Rabattverträge sind zur Kostenminderung regelmäßig am Markt neu in der Verhandlung. Die Menge macht’s! Je mehr von dem Medikament bei einem Anbieter bezogen wird, desto günstiger lässt sich auch der Preis für den Endverbraucher und schlussendlich auch für die erstattenden Kassen, verhandeln. So weit so gut, sieht man weg, wenn man an die Irritationen bei der Neuordnung von Medikamenten gegenüber älteren Menschen, die verstärkt an solchen Bedarf haben und, nicht zuletzt des Alters wegen, eher zur Gewohnheitsbildung neigen. Schlimmer ist noch, dass die Anforderungen an eine zukunftsorientierte und auch fachgerechte Schmerztherapie, bezugnehmend auf Austauschpflicht der Opioide, nicht realisiert wird (Paragraph 129 SGB V).

Unheilbare Schmerzen! Ein Horror für jeden, der nur darüber nachdenkt – der gelebte Horror für die, die darunter leiden. In Deutschland würde man davon ausgehen können, Patienten gerecht, also auch entsprechend des Bedarfes und der Notwendigkeit, Versorgung angeboten zu bekommen. In dem Bereich noch weit von dieser Selbstverständlichkeit entfernt. Es ist mir wichtig, hier aufzuzeigen, dass Lobbyismus, so scheint es mir, Entscheidung behindert. Umsatz von Menschenwürde, so mein Eindruck. Währen die Lobbyisten dazu der Lage, einmal umzudenken, ihre Mehrwerte an anderen Stellen zu erreichen, als an der Verhinderung der Neuordnung im bedarfsgerechten Sinne zu arbeiten, wäre allen geholfen..

BIG

Freie Wahl auch in sachen Gesundheit

Eine dazugehörige Information für die ich eine Freigabe für meine Leser erreichen konnte und für die ich sehr danke, lesen Sie hier:

Bürger Initiative Gesundheit e.V.
Pressestelle
Tel: 0821 50867960
Fax: 0821 50867969
presse@buerger-initiative-gesundheit.de
http://www.buerger-initiative-gesundheit.de

Augsburg/Berlin, 26.05.2014

Wichtige Information der Bürger Initiative Gesundheit e.V. mit der Koalition gegen den Schmerz

Anforderungen an eine zukunftsorientierte und fachgerechte Schmerztherapie – Opioide von der Austauschpflicht bei Rabattverträgen nach § 129 SGB V ausnehmen

Die in der Schmerzmedizin engagierten Fachverbände und Patientenorganisationen haben sich zur “Koalition gegen den Schmerz” zusammen gefunden, um mit vereinten Kräften und Kompetenzen gesundheitspolitische Entwicklungen zu fördern und zu initiieren, die die Situation der Schmerzpatienten in Deutschland nachhaltig verbessern.

Die großen Herausforderungen, die eine patientenorientierte Versorgung an neue Strukturen und Prozesse stellt, sind nur mit fachlicher und wissenschaftlicher Einbeziehung verantwortungsvoll zu gestalten. Die “Koalition gegen den Schmerz” bietet deshalb ausdrücklich an, die gesundheitspolitischen Prozesse weiterhin intensiv zu begleiten und zu unterstützen.

Anlass ist die Sorge, dass neue Strukturen der Versorgungslandschaft und Fehlsteuerungen durch nicht hinreichend durchdachte Reformprozesse die Diagnose, Therapie und langfristige Versorgung von Schmerzpatienten gefährden. Die Aktivitäten der “Koalition gegen den Schmerz” haben das Ziel, die schmerzmedizinische Versorgung patientenorientiert und nach neuesten fachlichen Erkenntnissen zu gestalten.

Die Fachverbände und Patientenorganisationen bringen ihre gebündelten Kompetenzen in politische Entscheidungsprozesse ein. Die intensive Zusammenarbeit mit Gesundheitspolitikern in Bund und Ländern sowie mit den Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung hat aufgrund der Initiative der “Koalition gegen den Schmerz” zu spürbar positiven Ergebnissen in der schmerzmedizinischen Versorgung geführt.

Die Aufnahme der Schmerzmedizin in die Approbationsordnung für Ärzte, eine wichtige Kernforderung der Koalition, wurde so erreicht. Ebenso wurde die Anerkennung des chronischen Schmerzes als eigenständiges Krankheitsbild und in der Folge die Berücksichtigung in der Liste des morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleichs verbessert.

Die gesetzlich verankerte Austauschpflicht von Opioiden der WHO-Stufe III
hat die Versorgung von Schmerzpatienten deutlich verschlechtert. Gerade bei chronischen Schmerz- und Tumorpatienten haben sich diese Auswirkungen besonders negativ bemerkbar gemacht. Dieses ist auf allen fachlichen Ebenen in Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens aufgrund des Engagements der “Koalition gegen den Schmerz” immer wieder thematisiert und belegt worden.
Folgende Entwicklungen stehen dennoch weiterhin einer fachgerechten und verantwortungsvollen Versorgung entgegen:

. Gefährdung des Patienten durch unterschiedliche Galenik und Freisetzungsprofile sowie potentielle Überdosierung.
Mehrere fortschrittliche nationale Zulassungsbehörden haben dem im Sinne des Patienten bereits Rechnung getragen.
Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. hat dazu im Februar 2014 entsprechende Leitlinien verfasst.
Inzwischen trägt die EMA (Europäische Zulassungsbehörde) diesem Aspekt durch Neuformulierung der Leitlinien Rechnung.

. Jeder Austausch eines Opioids kommt immer einer Neu-Einstellung des Patienten gleich.
Verunsicherung und Verärgerung der Patienten durch ständig wechselnde Medikamentenpackungen und Tabletten. Der Erhalt der Compliance des Patienten ist bei einer Opioid-Therapie weit höher zu bewerten als mögliche Einspareffekte. Eine gestörte Compliance fördert den Prozess der Chronifizierung.

. Vermehrtes (Wieder-)Auftreten von Schmerzen und Nebenwirkungen durch den Austausch wirkstoffgleicher Opioide.

. Zusätzliche Kosten in Folge vermehrter Inanspruchnahme des Gesundheitswesens durch korrigierende Verordnungen, vermehrte Arztkontakte und auch Krankenhauseinweisungen.

Erfolgreich konnte die Koalition auf die gravierenden Probleme aufmerksam machen, die durch die automatische Austauschpflicht von Opioiden der WHO-Stufe III nach § 129 SGB V entstehen.

Einstimmig hat der Petitionsausschuss des Bundestages der Petition der Deutschen Schmerzliga und dem Anliegen von fast 80.000 Mitzeichnern entsprochen und den politischen Willen bekräftigt, die Opioide schnellstmöglich aus dieser Austauschpflicht zu entlassen.

Um die praktische Umsetzung dieser für die Schmerzpatienten so bedeutenden und politisch gewollten Entscheidung ringt die “Koalition gegen den Schmerz” allerdings noch immer!

Eine auf dem Votum des Petitionsausschusses basierende Gesetzesänderung des § 129 SGB V legte die Verantwortung zur Definition von Substanzen, die nicht im Rahmen von Rabattverträgen auszutauschen sind, im Sommer 2012 in die Hände der Selbstverwaltung.

Fast ein ganzes Jahr an Verhandlungen zwischen den Spitzenorganisationen der Apotheker einerseits und der GKV andererseits sowie mehrfache Interventionen des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages führten zu keiner zufriedenstellenden Lösung, so dass eine wiederrum einstimmig über alle Parteigrenzen hinweg getroffene Entschließung im Juni 2013 den beiden Verhandlungspartnern eine Frist bis August 2013 setzte.

Es folgte ein weiteres monatelanges Tauziehen inklusive des Einberufens und Absetzens einer Schiedsstelle, an dessen Ende man sich im Januar 2014 lediglich auf zwei Substanzen verständigen konnte. Opioide waren nicht darunter.

Daher sah sich der Gesetzgeber gezwungen, erneut tätig zu werden.

Im Rahmen des am 1. April 2014 in Kraft getretenen 14. SGB V Änderungsgesetzes übergab die Politik die Aufgabe der Definition von Substanzen, die vom Austausch im Rahmen der Rabattverträge auszunehmen sind, dem höchsten Organ der Selbstverwaltung, dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Als Termin für eine verbindliche Regelung wurde der 30. September 2014 festgelegt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat aktuell im Mai 2014 eine erste Liste von Substanzen veröffentlicht, die von der Austauschpflicht im Rahmen von Rabattverträgen nach § 129 SGB V nicht auszutauschen sind und in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Stellungnahme Verfahren eingeleitet.

Trotz des anhaltenden Leidensdruckes der Schmerzpatienten, des eindeutigen Votums der Politik und einem jahrelangem “Verschiebebahnhof” dieser Thematik, sind die Opioide der WHO-Stufe III auf der benannten Liste noch nicht enthalten.

Dies stößt auf unser absolutes Unverständnis und trägt weder dem Patientenwohl noch dem aktuellen Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse Rechnung. Wir werden unsere Position in einer entsprechenden Stellungnahme deutlich machen.

Wie man den “Tragenden Gründen” zu dieser Entscheidung des G-BA entnehmen kann, zählen die Opioide zu den Substanzklassen, die man noch nicht abschließend prüfen konnte.

Wir bieten deshalb noch einmal ausdrücklich an, unsere fachliche Expertise in diesen Prozess einzubringen und fordern, dass die Opioide zeitnah aus der Austauschpflicht nach § 129 SGB V entlassen werden.

Wolfram-Arnim Candidus
Präsident der Bürger Initiative Gesundheit e.V.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Interview im Sender “Wirtschaft TV”

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

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