Beim Geld hört die Freundschaft auf. Manchmal scheint sie auch erst dort zu beginnen! Es geht um die DAK-Gesundheit. Ausgelöst durch eine Anzeige eines Versicherungsmaklers geriet das Unternehmen nun genauer unter die Lupe. Behauptet man doch allen Ernstes, dass man seit Jahren dem Versicherungsunternehmen Hanse-Merkur Zusatzpolicen vermittelte.
Gesetzlicher Versicherungsschutz scheint entgegen aller GKV Aussagen doch nicht wirklich ausreichend zu sein und hat vervollständigt zu werden – um jeden Preis. Immerhin soll gut 1 Million Policen vermittelt worden sein.
Das Unternehmen behauptet allen Ernstes, diese Vermittlung kostenfrei für die Hanse-Merkur betrieben zu haben. Die Vermittlung erfolgte ohne entsprechende Erlaubnis. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes aus 2013 (Az. I ZR 183/12) entschied ein klares Verbot so Vermittlung von Zusatzpolicen auf Provisionsbasis. Die Einnahme von Provisionen werden von der DAK bestritten.
Können wir nun wirklich und glaubhaft davon ausgehen, dass ein Unternehmen, welches eine immer stärkere Wettbewerb unterliegt, wenn es um Kosten geht, auf eigene Kosten Anträge zu einem privaten Versicherer durchreicht und dieses als Geschäftsmodell ansieht? Für wen ein Geschäftsmodell?
Wenn dem so wäre, stellt sich für mich die Grundsatzfrage, ob man Beiträge dazu nutzen kann/darf / soll, einem privaten Versicherer Umsatz zu generieren, keine Einnahmen dadurch selbst zu erzeugen und auf den dazugehörigen Kosten der Vermittlung sitzen zu bleiben.
Welches Unternehmen würde seine Marktposition durch die Zunahme von Kosten ohne Einnahme auf der Gegenseite selbst schwächen?
Warten wir ab, ob darüber weiter berichtet wird. Auch dieses wäre ein Thema für den Verbraucherschutz, der „mal wieder“ nichts von sich hören lässt.
Ich sehe es auch als bedenklich an, dass ein so großes Unternehmen unbeaufsichtigt und unkontrolliert 1 Million Policen vermitteln kann, bevor die Tätigkeit überhaupt auffällt. Es zeigt denselben Bestand an, der bereits von mehreren Juristen in der Öffentlichkeit angeprangert wurde. Es gibt viele Vermittler, die einen Doppelstatus gemeldet haben und sowohl als mehrfach Agent oder Makler im Register gelistet sind. Widersprüche über Widersprüche. Intransparenz in den Behörden als Grundlage solcher Verhaltensweisen.
Wenn es um Verbraucherschutz geht aber stellt sich für mich immer öfter die Frage, wer uns vor Verbraucherschützern schützt oder liegt der Sinn darin, die Unternehmen vor dem Verbraucher zu schützen?
Interview zur beruflichen Überzeugung * Interview zur Berufsunfähigkeit
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