Dass es in Deutschland keinen wirklichen Verbraucherschutz gibt, denke ich ist nun bei jedem bekannt. Wer regelmäßig in meinem Blog gelesen hat, wird erkannt haben, dass Behörden, die sich den Verbraucherschutz öffentlich auf die Tagesordnung geschrieben haben auch dann nicht reagieren, wenn Verstöße offensichtlich sind.
In einem bereits im Block mehrfach veröffentlichten Vorgang hatte ich, nachdem eine zuvor angeschriebene Behörde immerhin über vier Wochen brauchte, mir mitzuteilen, dass sie nicht zuständig sei, die mir gegenüber benannte Behörde daraufhin verständigt.
Das Schreiben ist schon toll. Man hat ein Verfahren eingeleitet, sich aber nicht einmal nach Geschädigten oder Zeugen erkundigt. Mein heutiger Anruf hat das geändert. Entsprechende Person werde sich nun mit den Mitarbeitern Verbindung setzen. In Deutschland muss man eben alles selbst machen.
Ich bemängele hierbei, dass es keinerlei Möglichkeiten gibt, zu prüfen, ob und in welchem Maße eine Nachforschung stattfindet. Der Gesetzgeber begründet das mit Datenschutz. Aus der bereits oben erwähnten Erfahrung heraus gehe ich davon aus, dass dieser Vorgang wahrscheinlich auch mal wieder im Sande verlaufen wird. Dennoch werde ich unvermindert dranbleiben und über den Anwalt, den ich in diesem Vorgang vermittelte, hoffentlich eine Information erhalten, die mir zeigt, dass wirklich etwas geschehen ist.
Interview zur beruflichen Überzeugung * Interview zur Berufsunfähigkeit
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